-
GG Immobilien unterstützt bei der Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Wer seine Immobilie verpachten, verkaufen oder vermieten möchte, ist dazu verpflichtet, den Käufern oder Mietern einen aktuellen und gültigen Energieausweis vorzulegen. Ob ein bedarfs- oder verbrauchsbasierter Energieausweis benötigt wird, wissen die Immobilienexperten von GG Immobilien. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung auf dem Immobilienmarkt im Großraum München und Starnberg unterstützen Günther Gültling und sein Team beim Verkauf und Kauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken.
„Laut der novellierten Energiesparverordnung (EnEv) sind seit dem 01. Mai 2014 Eigentümer dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Potentielle Käufer oder künftige Mieter haben bereits bei der Besichtigung das Recht auf Einsicht in den Energieausweis“, sagt Günther Gültling, Inhaber von GG Immobilien.
Je nach Alter und Art der Immobilie wird beim Verkauf oder der Vermietung von Gewerbe- und Wohngebäuden ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis benötigt. Dieser zeigt die Energiewerte der Immobilie an und dient potentiellen Käufern und künftigen Mietern als Orientierungshilfe für die Berechnung ihrer zu erwartenden Verbrauchskosten. Während ein Verbrauchsausweis lediglich den Energieverbrauch der letzten drei Jahre anzeigt und damit eher das Nutzerverhalten abbildet, enthält der Bedarfsausweis weitere wichtige und aussagekräftige Daten über den energetischen Zustand des Gebäudes. Neben Angaben zur Qualität des Hauses und dem Energieverbrauch, enthält der Bedarfsausweis auch Empfehlungen zu Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Wann und ob die empfohlenen Maßnahmen durchgeführt werden müssen und welche Unternehmungen obligatorisch sind, wissen Günther Gültling und sein Team. „Grundsächlich ist zu berücksichtigen, dass Gebäude, die mit einem Bauantrag vor dem 01. November 1977 gebaut wurden und dessen Modernisierungsmaßnahmen nicht mindestens den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) entsprechen, einen bedarfsbasierten Energieausweis benötigen. Bei einigen neueren, moderneren Gebäuden ist manchmal auch der verbrauchsbasierte Energieausweis zulässig“, sagt der zertifizierte Immobilienmakler.
Wer dazu berechtigt ist, einen Energieausweis auszustellen und welcher Ausweis bei der Besichtigung vorgelegt werden muss, erfahren Kunden direkt bei GG Immobilien. Ob Käufer oder Verkäufer, Günther Gültling und sein Team stehen bei diesem rechtsverbindlichen Thema beratend gerne zur Seite.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema sowie zu Haus verkaufen Germering und Haus verkaufen Gräfelfing finden Interessenten unter https://www.gg-immobilien.de.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
GG Real Estate e. K.
Herr Günther Gültling
Talangerstr. 29
82152 Krailling bei München
Deutschlandfon ..: 089 / 13 94 73 63
fax ..: 089 / 75 94 08 19
web ..: https://www.gg-immobilien.de
email : service@gg-immobilien.deSeit 2000 betreut das Unternehmen GG Immobilien Interessenten und Eigentümer ganzheitlich bei ihren Immobiliengeschäften in München, in den Landkreisgemeinden Neuried, Planegg und Gräfelfing sowie in Starnberg mit den Umlandgemeinden Gauting, Stockdorf und Krailling. Das nach DIN EN 15733 zertifizierte Unternehmen unterstützt Mieter, Käufer, Vermieter und Verkäufer mit allen zugehörigen Dienstleistungen und vereint dabei fachliche Kompetenz mit dem bestmöglichen Service. Regelmäßige Bestnoten vieler zufriedener Kunden bestätigen die seriöse Beratung, faire Zusammenarbeit und professionelle Arbeit.
Pressekontakt:
wavepoint GmbH & Co. KG
Frau Alexandra Hajok
Josefstraße 10
51377 Leverkusenfon ..: 0214 / 70 79 011
web ..: https://www.wavepoint.de
email : info@wavepoint.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Link-im-Internet.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Gültiger Energieausweis ist ein Pflichtdokument
veröffentlicht am 16. Juli 2019 in der Rubrik Presse - News
Content wurde auf Link im Internet 141 x angesehen
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Gültiger Energieausweis ist ein Pflichtdokument
Lesezeit des Beitrages ca. 2 Minuten, 4 Sekunden
News-ID 175815
suchen auf Link im Internet
neuste Beiträge auf Link im Internet
- Effiziente Hygiene im Klinikalltag: Moderne Seifenspender für mehr Sicherheit
- Neue Maßstäbe im Permanent Make-Up: Die Vicky Martin Method® jetzt auch in Hamburg
- TOP: Canada Nickel auf der Prior-Liste – Crawford vor Produktionsentscheidung, Rallye lädt durch!
- Goldpreis in der Erholungsphase
- KitCat365 setzt neue Maßstäbe in der Katzenbetreuung
- 55 North Mining erhält Bohrgenehmigungen für das Goldprojekt Last Hope und gibt die Gewährung von Aktienoptionen bekannt
- Vanguard Mining erhält MADES-Genehmigung für Schürfgrabungen auf Uranprojekt Yuty Prometeo neben Lagerstätte Yuty von UEC
- Florian Pertl: Vom Bäcker zum Begleiter für innere Ruhe
- Revolution im Bereich Tiernahrung: Zwei neue weltweite Umfragen zeigen wachsende Offenheit der Tierhalter für nachhaltige Ernährung von Hunden und Katzen
- Canada Nickel: Crawford-Nickelprojekt von Kanadas Regierung an das Major Projects Office verwiesen
Kategorien auf diesem Portal
Link im Internet – Archiv
Adressen die Web bekannt sind