• Mini- und Midijobber erwerben so gut wie keine Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Lösung heißt betriebliche Altersvorsorge durch die pauschaldotierte Unternehmenskasse.

    BildMinijobber – also Arbeitnehmer mit steuer- und sozialversicherungsfreien Einkünften bis 520 Euro monatlich – sind aus der deutschen Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Rund 6,7 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in einem Minijob. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten hat seit den Neuregelungen im Jahr 2003 stark zugenommen. Betrug die Zahl der so genannten „Minijobs“ im Juni 2003 noch etwa 5,6 Millionen, so hat sie sich bis zum Jahr 2019 auf rund 7,9 Millionen geringfügig Beschäftigte mit Haupt- und Nebenbeschäftigung erhöht. Der Rückgang im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2019 ist weiterhin die Folge der Covid-19-Pandemie.

    Im unteren Einkommensbereich bewegen sich auch die sogenannten Midijobber, also Beschäftigte in der sogenannten Gleitzone. Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen sich die monatlichen Bruttolöhne zwischen 520,1 Euro und 2000 Euro bewegen. Zum 1. Oktober 2022 hatte die Bundesregierung die Midijob-Grenze bereits auf 1600 Euro angehoben, heißt es bei der Bundesregierung. Diese Beschäftigungsverhältnisse sind weit verbreitet. Rund jeder fünfte abhängig Beschäftigte in Deutschland ist Geringverdiener. Und in Deutschland arbeiten knapp 21 Prozent der abhängig Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Als Niedriglohn wird üblicherweise ein Bruttostundenlohn bezeichnet, der weniger als zwei Drittel des mittleren Stundenlohns beträgt, berichtet der Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft.

    Das Problem dieser Arbeitsmodelle: „Mini- und im unteren Einkommensbereich auch Midijobber erwerben so gut wie keine Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Geld für eine private Altersvorsorge steht in diesen Einkommensgruppen regelmäßig auch nicht zur Verfügung. Um das zu verdeutlichen: So erwerben Minijobber zurzeit lediglich ca. 0,44 Euro pro Arbeitsmonat Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das entspricht pro Jahr einem Wert von 5,28 Euro. Nach 20 Jahren ergibt sich somit bestenfalls eine monatliche Rente von 105,60 Euro. Eine andere Zahl besagt, dass Frauen, die 45 Jahre in Minijobs arbeiten, eine Rente von weniger als 200 Euro monatlich erhalten“, sagt Frank Strehlau, Vorstand der Unternehmensberatung bacon pension trust AG aus der Metropolregion Berlin (www.bacon-pension-trust.ag). Das Unternehmen hat eine Alternative in der betrieblichen Altersvorsorge am Markt etabliert und setzt vor allem im Mittelstand das Konzept der pauschaldotierten Unternehmenskasse in der selbst entwickelten und rechtlich geschützten Form des corporate cash fund® um.

    Das reicht nicht für eine ordentliche Ruhestandsfinanzierung. Daher ergibt es Sinn, auch in niedrigen Einkommensgruppen durch ein spezielles Konzept auch Geringverdiener die betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen, von der sie sonst häufig ausgeschlossen sind. Doch mit welchem bAV-Instrument soll dies gelingen? Die typischen Wege der Direktversicherung und Pensionszusagen sind für Minijobber nicht vorgesehen, und bei Midijobber sind die Gehälter im Normalfall zu niedrig für eine Entgeltumwandlung etc. Daher ist es wichtig, diesen Arbeitnehmern eine Möglichkeit zu eröffnen, sich Ansprüche in der betrieblichen Altersversorgung zu erarbeiten. Ohne eigenen finanziellen Beitrag ist das mit der pauschaldotierte Unternehmenskasse möglich.

    Dadurch können Mini- und Midijobber durch eine betriebliche Altersvorsorge bedacht werden. Im Fokus steht die sogenannte Arbeitszeiterhöhung. Der vom Arbeitgeber geleistete Gegenwert – zum Beispiel in Höhe von 50 Euro monatlich – wird dafür sozialabgaben- und steuerfrei als Versorgungsbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung eingebracht, in dem Falle in eine pauschaldotierte Unternehmenskasse. Dafür hat die bacon pension trust AG die „bacon mini-job rente®“ entwickelt hat, um das lohnende Instrument der pauschaldotierten Unternehmenskasse auch für Minijobber zugänglich zu machen.

    Das bedeutet: „Nach 20 Jahren im Job entsteht durch diesen Entgeltverzicht von 50 Euro, für den nur wenige Stunden mehr monatlich gearbeitet werden muss, eine Kapitalzusage von 35.000 Euro oder umgerechnet pro Monat eine Rente von 194,44 Euro. Der finanzielle Aufwand für den Arbeitnehmer ist null, der Arbeitgeber hat rund 10.000 Euro aufgebracht. Dieser finanzielle Mehrwert entsteht, weil Dotierungen der pauschaldotierten Unternehmenskasse mit durchschnittlich drei Prozent jährlich verzinst werden. Bei Bedarf kann der Arbeitgeber eigenfinanziert einen Beitrag nach Wahl einzahlen.“

    Arbeitnehmer können so ohne spürbare finanzielle Belastung eine nachhaltige, sofort unverfallbare Altersversorgung aufbauen. Der jeweilige sozialversicherungsrechtliche Status als Mini- oder Midijobber wird dabei nicht angetastet. Bei Statusveränderungen, zum Beispiel dem Wechsel eines Minijobbers in ein Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis, kann die Versorgung problemlos fortgeführt werden. Dazu kommen interessante steuerliche und rechtliche Vorteile. Der Anspruch kann in der Anwartschaftsphase nicht gepfändet werden und ist im Fall einer Arbeitslosigkeit nicht auf staatliche Leistungen anrechenbar. Auf den Beitrag sind ebenfalls keine Steuern oder Sozialabgaben fällig. Erst ab Bezug der Versorgungsleistungen müssen auf die Versorgungsleistungen unter Umständen Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden (nachgelagerte Besteuerung).

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    bacon pension trust ag
    Herr Frank Strehlau
    Menzelstraße 14
    14467 Potsdam
    Deutschland

    fon ..: +49 30 610818100
    web ..: http://www.bacon-pension-trust.ag
    email : info@bacon-pension-trust.ag

    Über die bacon pension trust AG

    Die bacon pension trust AG mit Sitz in Potsdam ist eine Beratungsgesellschaft, die sich auf die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung spezialisiert hat. Die bacon pension trust AG wird vom Bank- und Finanzierungsexperten Frank Strehlau als Vorstand geführt, dem Aufsichtsrat steht Prof. Dr. Holger Wassermann vor. Im Fokus der Tätigkeit steht die Errichtung und dauerhafte Beratung der sogenannten pauschaldotierten Unternehmenskasse für mittelständische Unternehmen, um dadurch eine optimale Struktur in der betrieblichen Altersvorsorge zu schaffen, finanzielle Vorteile herzustellen und Haftungsrisiken für Unternehmer und Unternehmen weitgehend zu reduzieren. Dafür haben die Experten das rechtlich geschützte System des corporate cash fund® als betriebswirtschaftlich erfolgreichsten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge entwickelt, in anerkannten Fachpublikationen erläutert und bereits bei einer ganzen Reihe von mittelständischen Unternehmen erfolgreich etabliert. Ebenso berät die bacon pension trust AG bei der Implementierung und Administration von Contractual Trust Arrangements (CTAs), der Sanierung von Pensionszusagen und Direktversicherungen sowie der Verwaltung von Zeitwertkonten. Bei der Rückabwicklung ungünstiger Direktversicherungen und Pensionszusagen arbeitet die Beratungsgesellschaft mit etablierten Partnern zusammen und bietet innovative, rechtlich und steuerlich optimale Lösungen, um Altverträge aufzulösen und die frei werdenden Gelder in effiziente und kostengünstige Systeme zu investieren. Entscheidend dabei: Die bacon pension trust AG verkauft oder vermittelt keine Versicherungsprodukte, sondern ist ausschließlich in der Beratung und Administration von Unternehmenskassen tätig. Weitere Informationen unter www.bacon-pension-trust.ag

    Pressekontakt:

    Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
    Herr Dr. Patrick Peters
    Heintgesweg 49
    41239 Mönchengladbach

    fon ..: 01705200599
    web ..: http://www.pp-text.de
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    Betriebliche Altersvorsorge gegen Altersarmut: Pauschaldotierte Unternehmenskasse für Geringverdiener

    veröffentlicht am 23. Februar 2023 in der Rubrik Presse - News
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