-
Landgericht stellt sich gegen Oberlandesgericht und hebt Klarnamenbeschluss (temporär) wieder auf!
Düsseldorf, 14. Mai 2024 – Das Landgericht (LG) Hamburg hat im Rahmen des von Kununu erhobenen Widerspruchs nach mündlicher Verhandlung am 26. April 2024 die zuvor vom Oberlandesgericht (OLG) Hamburg erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben. Diese Verfügung verpflichtete das Bewertungsportal Kununu zur Herausgabe der Klarnamen von Nutzern, alternativ zur Löschung. (Az.: 7 W 11/24)
Die Entscheidung des LG widerspricht damit der früheren Entscheidung des OLG, das eine Identifizierungsmöglichkeit des Verfassers der Bewertung durch das bewertete Unternehmen selbst gefordert hatte.
Das LG argumentiert, dass weitere von Kununu vorgelegte anonymisierte Nachweise ausreichen, um die Prüfpflicht des Portals zu erfüllen.
Diese Auffassung steht im Kontrast zur Auffassung des höherrangigen OLG. Das OLG hat betont, dass die vorgelegten Personalunterlagen zwar von dem betroffenen Arbeitgeber stammen mögen, aber gerade keine Gewähr dafür bieten, dass sie auch vom Verfasser der Bewertung stammen.
In die Argumente des Oberlandesgerichts eingeflossen sein dürfte auch der Fakt, dass für die Erstellung einer Bewertung auf Kununu lediglich eine E-Mail-Adresse erforderlich ist.
Die Verwendung pseudonymer E-Mail-Adressen jedoch öffnet Missbrauch Tür und Tor und führt jedweden angeblichen Datenabgleich von Kununu ad absurdum. Denn für die vom Nutzer selbst erstellte E-Mail-Adresse gibt es keinen verifizierten Datenbestand, der sicherstellt, dass die Person, die die Bewertung abgibt, auch wirklich die Person ist, die auf den bei Kununu eingereichten Personalunterlagen ersichtlich ist.
Wirksame Kontrollmaßnahmen sind damit faktisch unmöglich. Nur der Arbeitgeber selbst kann schließlich die Identität des Verfassers überprüfen.
Gegen die Entscheidung des LG wird voraussichtlich Berufung beim OLG eingelegt. Das OLG hat bereits früher in dieser Sache entschieden und das Landgericht sogar explizit überstimmt. Der Rechtsstreit bleibt also spannend und wir werden weiter über die Entwicklungen berichten.
Weitere Informationen auf der Presseseite: https://sterne-advo.de/presse. Ungerechtfertigte Bewertungen löschen lassen: https://sterne-advo.de/kununu-bewertung-loeschen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Sterne-Advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Jan Meyer
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
Deutschlandfon ..: 0211-83 86 82 00
web ..: https://sterne-advo.de/
email : info@sterne-advo.deRechtsanwalt Jan Meyer ist Experte für Online-Bewertungen und Mitinhaber von Sterne-Advo, einer führenden Spezial-Kanzlei für Bewertungen. Er und sein Team schützen und stärken die Reputation ihrer Mandanten mit juristischer Expertise und modernen Lösungen.
Pressekontakt:
WORTKIND – Texte, Marketing, PR und Coaching
Frau Ursula Martens
Münchener Straße 2
85368 Moosburg an der Isarfon ..: 087613827359
email : info@wortkind.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Link-im-Internet.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Kununu-Beschluss des OLG Hamburg wurde vom LG Hamburg aufgehoben
veröffentlicht am 14. Mai 2024 in der Rubrik Presse - News
Content wurde auf Link im Internet 35 x angesehen
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Kununu-Beschluss des OLG Hamburg wurde vom LG Hamburg aufgehoben
Lesezeit des Beitrages ca. 1 Minuten, 35 Sekunden
News-ID 231107
suchen auf Link im Internet
neuste Beiträge auf Link im Internet
- Ihr Goldticket zu bahnbrechenden Gewinnen – Ergebnisse bestätigen außergewöhnliches Potenzial!
- Koordinierte Diskreditierungskampagne gegen IGB ALLATRA
- Ausbrennen – nein danke! Clever sein und delegieren
- Mustang Energy Corp. erreicht ersten Meilenstein der Optionsvereinbarung mit Skyharbour Resources Ltd.
- Great Pacific Gold kündigt Arbeitspläne für das Wild Dog-Projekt bis 2025 an
- Festliche Winterhighlights im Französischen Dom – Exklusive Veranstaltungen zum Jahresende und Jahresbeginn
- Toplage München Harlaching – Immobilienpreise zum Jahresende 2024
- An meinem Fenster – die neue Ballade von Arno Verano
- Mein Herz – das neue Lied von Corinna Anders
- Uranium Energy Corp. schließt Erwerb der Sweetwater-Anlage von Rio Tinto und der Urananlagen in Wyoming ab
Kategorien auf diesem Portal
Link im Internet – Archiv
Adressen die Web bekannt sind