• Schwerpunkt des Seminars ist ein praxisbezogener Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und Begriffe der EBV.

    Bild„Die „Mantelverordnung“ – Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung und der novellierten Bundes-Bodenschutzverordnung an den Umgang mit mineralischen Abfällen und Baustoffen“ lautet der Titel eines Seminars, das am 14. Oktober 2025 in Magdeburg stattfindet.

    Mit der vom Gesetzgeber neu geschaffenen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und der Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung trat erstmals ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufbereitung von mineralischen Abfällen zum Einsatz in technischen Bauwerken des Tiefbaus sowie für die Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen in Kraft.

    Zugleich wurde ein seit Jahrzehnten bekanntes und vertrautes Klassifikationssystem für mineralische Abfälle abgeschafft: Die Einstufung von Abfällen anhand von Zuordnungswerten gemäß LAGA M20 (Z0, Z1, Z2, etc.) sowie aufgrund vergleichbarer Regelungen in den Bundesländern wurde ersetz durch das System der Materialwerte, Materialklassen und zugelassenen Einbauweisen gemäß neuer EBV.

    In diesem Rahmen wurde die Güteüberwachung bei der Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in Aufbereitungsanlagen grundlegend angepasst, weitreichende Anforderungen insbesondere für mobile Aufbereitungsanlagen wurden normiert und neue Schwerpunkte bei der chemischen Charakterisierung von aufzubereitenden mineralischen Abfällen hinsichtlich ihrer Einbaufähigkeit in grundwassersensiblen Bereichen gesetzt.

    Analytische Verfahren, die unter der LAGA M20 und im Bereich des Deponierechts galten, können unter den neuen Vorgaben nicht mehr genutzt werden. Auch eine Umrechnung der „alten Werte“ ist nicht möglich, was erwartbar zu Kostensteigerungen bei der Entsorgung und Aufbereitung führen wird. Schon heute absehbare Engpässe bei der Verfügbarkeit der von den Anlagenbetreibern im Rahmen der Güteüberwachung einzusetzenden Überwachungsstellen erschweren zudem die Bedingungen des neuen Regelwerks.

    Schwerpunkt des Seminars ist ein praxisbezogener Überblick über die wesentlichen Neuregelungen und Begriffe der EBV. Daneben werden überblicksartig auch die neuen Anforderungen der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) dargestellt. Letztere regelt auch Anforderungen an das Einbringen von Materialien unterhalb und außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht. Betroffen hiervon ist die Verwertung von Abfällen in Tagebauen, im Rahmen von Abgrabungen sowie im Massenausgleich bei großen Baumaßnahmen.

    Das Seminar richtet sich an alle von den Neuregelungen Betroffenen. Dies sind sowohl Erzeuger und Besitzer von mineralischen Abfällen, also Bauherren und Baufirmen, durch deren Tätigkeit mineralische Abfälle wie Bodenmaterial, Bauschutt und Gleisschotter, aber auch relevante industrielle Nebenprodukte wie Verbrennungsaschen und Schlacken anfallen, sowie Betreiber von Anlagen, in denen mineralische Ersatzbaustoffe zum Einbau in technische Bauwerke hergestellt werden.
    Daneben sind auch die Verwender angesprochen, also diejenigen, die den Einbau der aufbereiteten MEB im Straßen-, Tief- und Gleisbau projektieren und verantworten und mit den entsprechenden Ausschreibungsverfahren befasst sind, sowie schließlich auch die für Vollzug und Überwachung des neuen Regelwerks zuständigen Mitarbeiter von Behörden.

    Programmablauf, Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A251014.pdf

    Teilnahmepauschale: 469EUR

    PROGRAMM

    09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

    09.35 Uhr Zentrale Regelungsziele und Begriffe des neuen Regelwerks
    – u.a. Abgrenzung der Anwendungsbereiche von EBV und BBodSchV; Übergangsvorschriften; Grundstruktur der Güteüberwachung für mobile und stationäre Aufbereitungsanlagen

    11.00 Uhr Kaffeepause

    11.15 Uhr Anforderungen an das Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen
    – Einzelheiten der Güteüberwachung; Eignungsnachweis, Werkseigene Produktionskontrolle und Fremdüberwachung; Bedeutung von Materialwerten, Überwachungswerten und sonstigen Schadstoffwerten; Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage; Anforderungen an den Umgang mit nicht aufbereitetem Bodenmaterial und Baggergut

    12.15 Uhr Mittagspause

    13.30 Uhr Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen
    – Pflichten der Bauherren und Verwender von MEB; Ermittlungspflichten in Bezug auf Grundwasserabstand, Bodenbeschaffenheit und geplante Einbauweisen; Anzeige- Dokumentationspflichten; Ersatzbaustoffkataster

    14.15 Uhr Sonstige Themen im Überblick
    Pflicht der Aufbereitungsanlagenbetreiber zur Annahmekontrolle, Pflichten zur Getrenntsammlung beim Rückbau technischer Bauwerke (Novelle GewAbfV); Änderung der Deponieverordnung im Rahmen der „Mantelverordnung“; Abfallende und Nebenproduktstatus von MEB

    15.00 Uhr Kaffeepause

    15.15 Uhr Novelle der BBodSchV
    – Anforderungen an das Einbringen von Materialien

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    Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
    Frau Romy Steinke
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    Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

    Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

    Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

    Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

    Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

    Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
    Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

    Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

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    Die „Mantelverordnung“ – Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung sowie Bodenschutzverordnung

    veröffentlicht am 27. Mai 2025 in der Rubrik Presse - News
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