• Kostenloses Webinar am 16.06.2025
    Beginn: 12:00 Uhr – Ende: 13:00 Uhr

    BildViele Unternehmen übersehen Fördermöglichkeiten, weil sie denken: „Wir forschen doch gar nicht, wir sind kein Pharma- oder Tech-Unternehmen.“

    Fakt ist: Auch Ihr Unternehmen könnte Anspruch auf die steuerliche Forschungszulage haben, ohne ein Labor, weiße Kittel oder Wissenschaftstitel.

    Was zählt als Forschung & Entwicklung?

    Zum Beispiel:

    * Sie tüfteln an neuen Produkten, Verfahren oder Materialien
    * Sie verbessern Ihre Software, automatisieren Prozesse oder entwickeln ein neues Tool
    * Sie optimieren Logistikabläufe mit innovativen Ideen
    * Sie lösen technische Probleme, für die es (noch) keine Standardlösung gibt

    Das ist Entwicklung – und oft auch Forschung im Sinne der Fördergesetze.

    Tipp: Wenn es in Ihrem Unternehmen Aufgaben gibt, bei denen es heißt: „Das hat so noch keiner gemacht, wir müssen ausprobieren, testen, scheitern und neu denken“, …dann ist das oft schon F&E!

    Das bedeutet Sie können für Ihr F&E-Projekte entweder (nicht rückzahlbare) Zuschüsse für Vorhaben beantragen, die in der Zukunft liegen und die noch nicht begonnen wurden und/oder Sie können für F&E-Projekte die Sie bereits in den letzten vier Jahren begonnen und/oder abgeschlossen haben die steuerliche Forschungszulage beantragen.

    Über die steuerliche Forschungszulage können Sie bis zu 35 Prozent der für F&E aufgewendeten Personalkosten sowie der extern vergebenen Entwicklungsleistungen als Zuschuss rückwirkend erhalten. Die Obergrenze beträgt bis zu 3,5 Mio. EURO p.a. – die Zeitspanne für die Sie rückwirkend einen Antrag stellen können reicht bis 2021 (max. 4 Jahre zurück).

    In meinem kostenlosen Webinar am 16. Juni (12:00-13:00 Uhr) zeige ich, wie Unternehmen F&E richtig erkennen – und wie sie sich den steuerlichen Vorteil sichern können. Zur Anmeldung senden Sie mir bitte eine Nachricht oder direkt eine mail.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    dykiert beratung
    Herr Wolfgang Dykiert
    Eduard-Schmid-Str. 29
    81541 München
    Deutschland

    fon ..: 0893081359
    web ..: https://www.dykiert-beratung.de/
    email : wdykiert@dykiert-beratung.de

    Ihr Partner für Fördermittel mit Expertise die Liquidität schafft. Seit fast 35 Jahren berät die dykiert beratung Startups und KMUs rund um die Themen „Gründung“, „Wachstum“, „Festigung“ mit dem Schwerpunkt „Öffentliche Fördermittel“.

    Pressekontakt:

    dykiert beratung
    Herr Wolfgang Dykiert
    Eduard-Schmid-Str. 29
    81541 München

    fon ..: 0893081359
    email : wdykiert@dykiert-beratung.de


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.

    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Link-im-Internet.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Bis zu 3,5 Mio. EURO steuerliche Forschungszulage für Ihr Unternehmen – kostenloses Webinar

    veröffentlicht am 30. Mai 2025 in der Rubrik Presse - News
    Content wurde auf Link im Internet 53 x angesehen

    Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet: