• Im Seminar wird den Teilnehmern ein Überblick gegeben zum Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Abwasserrecht, unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen und Bodenverunreinigungen.

    Bild„Abwasser und seine mögliche strafrechtliche Relevanz – inkl. Gewässerverunreinigung §324 StGB in Verbindung mit Boden §324A und Abfall §326 StGB“ lautet der Titel des Seminars, welches am 08. September 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

    Durch den immer größer werdenden Einfluss der Europäischen Union gewinnen auch die EG-Richtlinien als supranationales Wasserrecht auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung zunehmend an Bedeutung.

    Die sichere Trinkwasserversorgung und schadlose Abwasserbeseitigung gehören zu den anspruchvollsten Infrastrukturaufgaben des Staates.

    Hier hat sich in der Bundesrepublik eine stark kommunalrechtlich geprägte Ver- und Entsorgungsstruktur herausgebildet, in der neben lokalen öffentlichen Aufgabenträgern auch überregionale Unternehmungen in unterschiedlichen Rechtsformen tätig sind.

    Noch immer beschäftigt viele Bürger, vorrangig Grundstückseigentümer, die Abwasserproblematik.

    Viele Rechtsstreitigkeiten sind noch bei den Verwaltungsgerichten deswegen anhängig.

    Auch sind grundsätzliche Rechtsfragen nach vielen Diskussionsjahren in der Schwebe.

    Rechtssicherheit ist auf dem Abwassersektor noch nicht hergestellt.

    Im Seminar wird den Teilnehmern ein Überblick gegeben zum Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Abwasserrecht, unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen und Bodenverunreinigungen.

    Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, der kommunalen Gebietskörperschaften sowie Landesbedienstete, die mit wasserrechtlichen Fragen befasst sind.

    Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

    Teilnahmepauschale: 399EUR (MwSt.-frei)

    Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/W250908.pdf

    Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://www.iwu-ev.de/ics/W250908.ics

    Programm
    09:30 Uhr Begrüßung und Einführung

    09:35 Uhr Der „strafrechtliche Abwasserbegriff“

    Das Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im „Abwasserrecht“

    10:45 Uhr Kaffeepause

    11:00 Uhr Gewässerverunreinigung gemäß § 324 StGB

    Alleintäterschaft
    Strafbarkeit des Verantwortlichen für Abwasseranlagen
    Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz
    Unterlassungstäter
    Amtsträger
    Mittelbare Täterschaft
    Mittäter, Anstifter, Beihilfe
    12:30 Uhr Mittagspause

    13:15 Uhr Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen gemäß § 326 StGB
    Bodenverunreinigung gemäß § 324 a StGB

    15:00 Uhr Kaffeepause

    15:15 Uhr Verstoß gegen die Abgabenordnung §§ 370 ff AO Einzelfälle strafrechtlicher Verantwortlichkeit

    Einhaltung der Erlaubnisfrist
    Anforderung an vorausschauende Planung
    Störungen durch Indirekteinleiter
    Überwachungspflichten der Kommunalbediensteten
    Überschreitungen von Überwachungswerten
    Strafbarkeit durch Unterlassen
    Garantenstellung
    Abwasserbeseitigungspflicht und Garantenstellung
    Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben
    16:00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

    16:15 Uhr Ende der Veranstaltung

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
    Frau Romy Steinke
    Maxim-Gorki-Str. 13
    39108 Magdeburg
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    web ..: https://iwu-ev.de/
    email : Presse@iwu-ev.de

    Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und -tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.

    Für Sie bieten wir seit 1990 ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen, vor allem auf den Gebieten der Verwaltung, des Rechts, der Betriebswirtschaft, im Bereich Arbeitssicherheit, Umweltschutz und des modernen Managements an.

    Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.

    Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.

    Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.

    Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
    Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.

    Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.

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    Frau Romy Steinke
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    Abwasser und seine mögliche strafrechtliche Relevanz – inkl. §324 StGB mit §324A und §326 StGB

    veröffentlicht am 26. Mai 2025 in der Rubrik Presse - News
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